AGB MEDIAFIX

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 18.07.2022)

MEDIAFIX GmbH

1. Vorbemerkung

Die MEDIAFIX GmbH, Vitalisstraße 158, 50827 Köln (nachfolgend „MEDIAFIX“ genannt) ist spezialisiert auf die Digitalisierung analoger Medien, insbesondere von veralteten Trägermedien. Die technische Grundlage der angebotenen Digitalisierungsleistung bilden selbst entwickelte Digitalisierungsmaschinen, die im Rahmen eines automatisierten Verfahrens eingesetzt werden. Auf Wunsch der Kunden bietet MEDIAFIX zusätzliche Leistungen, wie etwa die Nachbearbeitung von Bildmaterial am Computer, die Drehung, Sortierung sowie die Reinigung der Medien an.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Vereinbarungen über die Digitalisierung von Medien zwischen MEDIAFIX und Kunden. Kunden von MEDIAFIX können sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.

2.2. Diese AGB von MEDIAFIX gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen schriftlichen Widerspruch von MEDIAFIX nicht Vertragsinhalt.

2.3. Änderungen dieser AGB werden den Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den mitgeteilten Änderungen nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der jeweiligen Änderungsmitteilung, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle einer Änderung dieser AGB gesondert hingewiesen.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Digitalisierung von analogen Medien (analoge Fotografien, Dias, Videokassetten etc.) durch MEDIAFIX nach einer entsprechenden Beauftragung durch den Kunden.

3.2. Der konkrete Umfang der von der MEDIAFIX zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem vom Kunden unterschriebenen Auftragsformular, das MEDIAFIX nach Eingang der Online- oder Telefon-Anfrage an den Kunden per Mail, Fax oder Brief versendet oder das in einem der internen oder externen Annahmestellen persönlich ausgefüllt wurde sowie nach den vom Kunden zur Bearbeitung eingeschickten / abgegebenen Originalmedien.

4. Begriffsdefinitionen/ Technische Leistungsbeschreibungen und -beschränkungen

4.1. Dem Vertrags-/ Auftragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien liegen die folgenden leitungsspezifischen Begriffe mit den jeweiligen leistungsspezifischen Einschränkungen zu Grunde:

4.2. Allgemein

4.2.1. „Originalmedium“: Das ursprünglich beim Kunden vorhandene Originalmedium, also Dias, Fotonegative, Schmalfilme, Videos oder Papierabzüge von Fotos, sowie Fotoalben.

4.2.2. „MEDIAFIX Speichermedium“: Ein zunächst im Eigentum von MEDIAFIX stehender Datenträger, auf dem MEDIAFIX das Arbeitsergebnis der Digitalisierung abspeichert, der dem Kunden anschließend übersandt wird.

4.2.3. „Kundenmedium“: Im Eigentum des Kunden stehende USB-Sticks und externe USB-Festplatten, auf denen MEDIAFIX das Arbeitsergebnis speichert. Datenträger ohne Standard-USB-Anschluss werden nicht als Kundenmedium akzeptiert. Zudem werden keine anderweitigen Speichermedien wie z.B. DVD-Rohlinge, SD-Karten o.ä. akzeptiert.

4.2.4. „Arbeitsergebnis“: Das von MEDIAFIX fertig verarbeitete Endprodukt, also in der Regel eine digitale Kopie des Originalmediums.

4.2.5. „Werktage“: Montag bis Freitag einer jeden Woche, ausgenommen gesetzlicher Feiertage für Nordrhein-Westfalen sowie lokaler Feiertage zur Brauchtumspflege wie z.B. Weiberfastnacht (Karnevalsdonnerstag) und Rosenmontag.

4.2.6. Eine randlose Verarbeitung des Originalmediums ist in der Regel nicht möglich. Prozessbedingt wird ein minimaler Teil des Originalmediums am Rand optisch derart abgeschnitten, dass er auf dem endgültigen Arbeitsergebnis nicht erscheint und nicht zu sehen ist.

4.2.7. Prozessbedingt kann es bei dem Arbeitsergebnis zu einer nicht ganz originalgetreuen Abbildung des Konturumfangs des Originalmediums kommen, so dass das Arbeitsergebnis unwesentlich aber erkennbar unschärfer erscheint als das Originalmedium.

4.2.8. Verfahrensbedingt oder auf Grund des Alters oder Zustands des Originalmediums kann es beim Arbeitsergebnis zu Abweichungen bei den Farbwerten gegenüber dem Originalmedium kommen.

4.2.9. Bestehende Verschmutzungen oder sonstige Makel des Originalmediums können beim Verarbeitungsprozess im Einzelfall nicht entfernt, teilweise sogar durch eine Reinigung/ Bearbeitung leicht verstärkt werden, so dass diese auch auf dem Arbeitsergebnis sichtbar sind. Dies ist technisch bedingt und nicht von MEDIAFIX beeinflussbar; selbst dann, wenn MEDIAFIX vom Kunden mit einer „Nachbearbeitung“, „Feuchtreinigung“, „Trockenreinigung“, „Reinigung der Bilder“, „Reinigung der Hasselblad-Medien“ oder „Druckluftbehandlung“ des Originalmediums beauftragt wird. Eine vollständige Reinigung des Originalmediums ist von MEDIAFIX nicht vertraglich geschuldet.

4.2.10. Fehlerhafte Rahmung oder spiegelverkehrte Ausrichtung eines Originalmediums bei Anlieferung wird von MEDIAFIX nicht automatisch erkannt. Dies kann dazu führen, dass das Arbeitsergebnis für den Kunden spiegelverkehrt erscheint. Bei der Buchung der Leistung „Bilddrehung“ versucht MEDIAFIX das Arbeitsergebnis spiegelrichtig darzustellen, ist hierzu aber nicht verpflichtet und sichert entsprechend kein korrektes Ergebnis der Darstellung zu.

4.2.11. Produktionsbedingt kann es dazu kommen, dass Originalmedien nach der Digitalisierung gekippt oder seitenverkehrt an den Kunden zurückgegeben werden.

4.2.12. Sofern sich das Originalmedium in einem schlechten Zustand befindet und / oder sofern sich der Zugriff auf das Originalmedium für MEDIAFIX auf Grund des angelieferten Zustandes erheblich erschwert, ist MEDIAFIX befugt, den Auftrag abzulehnen oder die Konditionen der Verarbeitung in Absprache mit dem Kunden neu zu vereinbaren.

4.2.13. MEDIAFIX versucht die Sortierreihenfolge der angenommen Originalmedien einzuhalten und die Arbeitsergebnisse durchzunummerieren. Gleichwohl ist die Einhaltung der Sortierreihenfolge von MEDIAFIX ebenso wenig vertraglich geschuldet, wie die lückenlose Nummerierung der Arbeitsergebnisse auf dem Datenträger.

4.2.14. MEDIAFIX übernimmt gegen einen Aufpreis die kundenseitige Beschriftung der Originalmedien (Für Ordner, nicht Einzelbilder, außer bei Buchung der Option „Einzelbildbeschriftung“) bei der Speicherung des Arbeitsergebnisses. Dies setzt voraus, dass die kundenseitige Beschriftung gut lesbar ist und eine Länge von 20 Zeichen pro Ordner nicht übersteigt. Sollte dies nicht gegeben sein, ist MEDIAFIX berechtigt, das Arbeitsergebnis nach eigener Wahl zu beschriften.

4.3. Digitalisierung von Dias, Negativen und Papierabzügen

4.3.1. „Digitale Nachbearbeitung“ sowie synonym „semi-automatische Bildbearbeitung“: Ein EDV-basiertes Bildbearbeitungsverfahren, mit dem Ziel, Alterserscheinungen von altem Foto- und Videomaterial (wie z.B. Farbstiche, Kontrastveränderungen, Bildstörungen, etc.) auf dem Arbeitsergebnis zu reduzieren und das Bildergebnis zu verbessern. Das Ergebnis dieser Nachbearbeitung ist immer von dem Zustand des Originalmediums abhängig.

4.3.2. „Bilddrehung“ bedeutet, dass die digitalisierten Bilder nach der Digitalisierung in die richtige Ausrichtung (Hoch- oder Querformat) gedreht werden. Das Drehen der digitalen Bilder erfolgt manuell in einem EDV-Programm. Beiden Parteien ist bewusst, dass dies nur bei eindeutig zu erkennenden Hochformaten, die aus technischen Gründen nur im Querformat digitalisiert werden können, möglich ist. Eine Spiegelrichtigkeit kann hierbei nicht sichergestellt werden.

4.3.3. „Rohdaten“: Die unbearbeitete Bildinformationen des Originalmediums, die nach der Digitalisierung unverändert gespeichert werden. Ggf. findet nach der Speicherung der Rohdaten eine weitere Bearbeitung der Kopie des Originalmediums anhand der Rohdaten statt (siehe Ziffer 4.6.1. dieser AGB „Premiuminvertierung“).

4.3.4. Sofern sich zwischen vom Kunden abgegebenen Kleinbild-Dias auch Dias in Sonderformaten befinden, ist MEDIAFIX ohne gesonderte Beauftragung nicht verpflichtet, hierauf zu reagieren und diese gesondert zu digitalisieren. In diesem Fall wird die Digitalisierung wie für Kleinbild-Dias durchgeführt, das Arbeitsergebnis der betroffenen Dias wird aus technischen Gründen jedoch erhöhte Qualitätsverluste aufweisen. Der vereinbarte Einzelpreis bleibt gleichwohl maßgeblich.

4.3.5. Bei der Digitalisierung von Originalmedien im Minox- bzw. Pocketformat tritt gegenüber der Digitalisierung von Kleinbild-Dias prozessbedingt ein erhöhter Qualitätsverlust auf.

4.4. Digitalisierung von Negativen und Papierabzügen

„Trockenreinigung“, „Reinigung der Bilder“ oder „Reinigung der Hasselblad-Medien“: Die Reinigung des Originalmediums ohne Feuchtigkeit mit einem speziellen Handschuh, Tuch, oder Pinsel, mit dem Ziel, leicht zu entfernende Verschmutzungen wie normalen Staub weitestgehend zu entfernen. Eine vollständige Befreiung von Schmutzpartikeln kann hierdurch nicht sichergestellt werden.

4.5. Digitalisierung von Dias

4.5.1. „Druckluftbehandlung“: Das Abblasen des Originalmediums mit Druckluft mit dem Ziel, leicht zu entfernende Verschmutzungen wie normalen Staub weitestgehend zu entfernen. Eine vollständige Befreiung von Schmutzpartikeln kann hierdurch nicht sichergestellt werden.

4.5.2. „Feuchtreinigung“: Ein manuelles Verfahren, das mit Hilfe eines Spezialreinigers und -tuches Glasdias von außen von Schlieren und Verunreinigungen, so gut es mit dem Ausgangsmaterial (Originalmedium) möglich ist, befreit. Schmutzpartikel hinter dem Glas können nicht entfernt werden.

4.5.3. Bei der Digitalisierung von Dias werden diese unabhängig von der Bildausrichtung des Originalmediums grundsätzlich ins Querformat gebracht und so digitalisiert. Eine anschließende Bildausrichtung ist von MEDIAFIX nur dann geschuldet, wenn der Kunde die Option „Bilddrehung“ bestellt.

4.5.4. „Umsortierung“ bedeutet, dass Originalmedien, die vom Kunden unter Abweichung von dem in dem jeweiligen Auftragsformular bezeichneten Format angeliefert werden, von MEDIAFIX kostenpflichtig in ein Magazin des dort genannten Typs umsortiert und nach Digitalisierung in das ursprüngliche Magazin zurück sortiert werden.

4.6. Digitalisierung von Negativen

„Premiuminvertierung über die Rohdaten“: Ein teilautomatisiertes Verfahren mit dem Ziel, Farbstiche und andere filmtypabhängige Farbabweichungen der invertierten Bilder (Negative) von der Farbgebung der ursprünglichen Motive zu korrigieren.

4.7. Schmalfilm- und Video-Digitalisierung

4.7.1. 100%ige Filmdigitalisierung – Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Aufnahmen direkt am Anfang des Originalmediums gestartet werden, so dass ca. 1-2 Sekunden fehlen können.

4.7.2. Nachbearbeitung – Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Nachbearbeitung einen sichtbaren Effekt hat. Auswirkung und optischer Mehrwert sind abhängig vom Zustand des Originalmediums. Berechnet wird die Laufzeit in Minuten, nicht die Kassetten- / Filmanzahl.

4.8. Schmalfilm-Digitalisierung

4.8.1. „WETGATE-Reinigung“: Ein Verfahren, das für eine Reduktion von Staub und Kratzern sorgt. Durch dieses Verfahren wird keine hundertprozentige Reinheit des Trägermaterials gewährleistet.

4.8.2. „Filmrissfix Schmalfilm“: Reparaturversuch durch MEDIAFIX dahingehend, einen gerissenen Schmalfilm wieder zu verbinden und eine Digitalisierung möglich zu machen. Scheitert der Reparaturversuch, ist einen Digitalisierung nicht möglich. Die unter „Filmrissfix“ angebotene Leistung wird für je drei Risse berechnet.

4.8.3. Bildstörungen durch fehlerhafte Perforation – Ist die Perforation optisch nicht eindeutig von dem Filmmaterial zu unterscheiden, ist eine störungsfreie Digitalisierung nicht möglich. Ggfls. werden einzelne Bilder gar nicht digitalisiert.

4.9. Videokassetten-Digitalisierung

4.9.1. Kopierschutz – Von außen klar erkenntlich urheberrechtlich geschützte Kassetten („Kaufkassetten“) werden nicht digitalisiert. Es kann vorkommen, dass bei der direkten Digitalisierung auf DVD eine etwaige Bildstörung als Kopierschutz interpretiert wird. Es kann nicht sichergestellt werden, dass dieser Kopierschutz umgangen werden kann. Eine Digitalisierung als mp4-Datei ist jedoch möglich.

4.9.2. „Filmrissfix Videokassetten“: Reparaturversuch durch MEDIAFIX dahingehend, ein gerissenes Magnetband wieder zu verbinden und eine Digitalisierung möglich zu machen. Scheitert der Reparaturversuch, ist einen Digitalisierung nicht möglich.

4.9.3. „Zurückspulen von Filmen“: Rückspulgebühr für Videokassetten, die pauschal ab einer Minute Rückspulzeit berechnet wird.

4.9.4. Speicherung als mp4 – Mediafix übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Kassette als eine Datei gespeichert wird. Unter Umständen kann es sein, dass die Kassette in mehrere Dateien aufgeteilt wird.

4.9.5. LongPlay – Ist eine vom Kunden zur Bearbeitung überlassene Videokassette im LongPlay-Modus aufgenommen und überschreitet sie eine Laufzeit von 240 Minuten, werden entsprechende Überlängen mehrfach berechnet. Ein eventueller Qualitätsverlust auf Grund der Komprimierung bei Longplay-Kassetten ist möglich.

4.9.6. Kurzzeitige Tonaussetzer – Es findet lediglich eine stichprobenartige Kontrolle der Tonspuren statt. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Tonspur durchgehend vorhanden ist.

4.9.7. MEDIAFIX behält sich vor, im Falle von nicht digitalisierbaren Kassetten auf Grund von zum Beispiel zu starken Bildstörungen, nicht reparablen Bandschäden, Verstößen gegen Urheberrechte o.Ä. die Digitalisierung abzubrechen. Diese Liste ist exemplarisch und nicht vollständig. In diesen Fällen erheben wir eine Sichtungsgebühr in Höhe von 2 € pro Medium.

5. Vertragsschluss

5.1. Werbeanzeigen, Angebote oder sonstige Anpreisungen im Internet oder in sonstiger Form stellen lediglich die Aufforderung an die Kunden zur Abgabe eines auf Vertragsschluss gerichteten Angebotes dar, jedoch kein eigenes Angebot seitens MEDIAFIX.

5.2. Vertragspartner für jeden Auftrag ist MEDIAFIX.

5.3. Der Vertrag zwischen MEDIAFIX und dem Kunden kommt mit dem Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Auftragsformulares in schriftlicher Form (original auf Papier, per Fax, Brief oder als Scan per E-Mail, oder persönlicher Abgabe) und einer Annahmeerklärung durch MEDIAFIX zustande. Die Annahmeerklärung durch MEDIAFIX kann in der persönlichen Entgegennahme des unterschriebenen Auftragsformulars oder in der Übergabe der analogen Medien sowie per E-Mail bei postalischem Eingang der Originalmedien inklusive des unterschriebenen Auftragsformulars bestehen. Eine anderweitige konkludente Auftragsannahme ist ausgeschlossen.

5.4. Ein in anderer Form eingehender Auftrag gilt nur als angenommen, wenn MEDIAFIX ihn ausführt oder die Annahme gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklärt.

5.5. MEDIAFIX behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.

5.6. Der konkrete Auftragsumfang wird durch die Anzahl der verwendbaren und vom Kunden zur Bearbeitung eingeschickten oder übergebenen Originalmedien bestimmt. MEDIAFIX gilt auch dann als vom Kunden im Umfang der übergebenen Medien zum vereinbarten Stückpreis als beauftragt, wenn die Anzahl erhaltener Originalmedien oder das Material von den Angaben des Kunden bei Auftragserteilung abweicht.

5.7. MEDIAFIX ist an seine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, sofern und soweit die vom Kunden abgegebenen Originalmedien von den auf dem Auftragsformular genannten Spezifikationen abweichen. Die Beauftragung von MEDIAFIX durch den Kunden in Bezug auf Originalmedien, die von diesen Formatvorgaben abweichen, stellt ein Verschulden des Kunden bei Vertragsschluss dar.

6. Pflichten von MEDIAFIX

6.1. Die Verarbeitung der Originalmedien durch MEDIAFIX findet in einem automatisierten bzw. teilautomatisierten Verfahren statt. MEDIAFIX verpflichtet sich, die Originalmedien im Rahmen der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde zur Wiedergabe des Arbeitsergebnisses über eine entsprechende technische Ausrüstung verfügt, die ihm eine Verwendung der gängigen Dateiformate und gängiger Datenträger ermöglicht, z.B. USB-Sticks, externe Festplatten.

6.2. Soweit MEDIAFIX die Originalmedien des Kunden in einer seiner Niederlassungen oder Annahmestellen entgegennimmt, übergibt MEDIAFIX nach erfolgter Verarbeitung die digitalisierten Medien an den Kunden am Ort der ursprünglichen Übergabe. Hiervon abweichende Vorgehensweisen, wie z.B. der Postversand, erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sowie auf dessen Risiko und Kosten.

6.3. Lieferzeiten gelten nur dann als von MEDIAFIX zugesichert, wenn dies schriftlich bestätigt oder wirksam gesondert vereinbart wird. Die Lieferzeiten, also die Zeitspanne zwischen Entgegennahme der Originalmedien und deren Bereitstellung zur Abholung oder Übergabe an den Versandpartner nach erfolgter Digitalisierung setzt sich aus Transportzeiten und Bearbeitungszeiten zusammen. Die Transportzeit beträgt in der Regel drei Werktage pro Weg. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 – 6 Kalenderwochen.

6.4. Bei kostenpflichtiger Beauftragung zur priorisierten Bearbeitung verkürzt sich die Bearbeitungszeit je nach gebuchter Option (Prio, Express, Overnight) auf 10, 5 oder 2 Werktage. Die Buchung der Option ist jedoch abhängig von der Anzahl der zu digitalisierenden Originalmedien und muss von MEDIAFIX bestätigt werden. Insbesondere in Zeiten hoher Auslastung (wie z.B. vor Weihnachten), behält sich MEDIAFIX das Recht vor, die Anzahl der zu digitalisierenden Aufträge mit kostenpflichtiger Beauftragung zur priorisierten Bearbeitung sowie die Anzahl der jeweiligen Originalmedien pro Auftrag zu begrenzen.

6.5. Abweichende Kundenwünsche wie z.B. ein fester Liefertermin oder Abholung / Versand von Originalmedien sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von MEDIAFIX ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ein schriftlicher Vermerk des Kunden auf dem Auftragsformular ist ohne schriftliche Bestätigung von MEDIAFIX nicht ausreichend.

6.6. MEDIAFIX ist nicht verpflichtet, digitale Kopien der Originalmedien auf eigenen Servern zu speichern, es sei denn dies wurde gesondert vereinbart.

6.7. MEDIAFIX wird die Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes behandeln und nicht an Dritte weiter geben, soweit die Weitergabe nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages oder zur Wahrnehmung eigener Rechte erforderlich ist oder der Kunde in die Verarbeitung eingewilligt hat.

6.8. Die Leistungspflicht von MEDIAFIX ist erfüllt, sobald die Originalmedien sowie die Arbeitsergebnisse an den Kunden zurückgegeben bzw. bei expliziter Beauftragung eines Versanddienstleisters an diesen übergeben wurden.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Originalmedien in einem ordnungsgemäßen Zustand anzuliefern und bei Auftragserteilung ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn

7.1.1. Originalmedien beschädigt oder sonst fehlerhaft sind;

7.1.2. er zu vertragsgegenständlichen Originalmedien einen besonderen emotionalen Bezug hat;

7.1.3. vertragsgegenständliche Originalmedien für ihn unersetzbar sind, weil er über keinerlei Kopien, auch nicht in Form anderer Trägermedien verfügt.

7.1.4. Ein entsprechender Hinweis ist vom Kunden auf dem jeweiligen Auftragsformular zu vermerken.

7.2. Sofern der Kunde MEDIAFIX beauftragt, das Arbeitsergebnis auf einem Kundenmedium zu speichern, hat er sicherzustellen, dass dieses lesbar ist und über ausreichend freien Speicherplatz verfügt. MEDIAFIX weist darauf hin, dass sich der zur Speicherung erforderliche Speicherplatz immer dann verdoppelt, wenn MEDIAFIX zur Nachbearbeitung des Digitalisierungsergebnisses beauftragt wird. Sollte das Kundenmedium nicht lesbar sein oder der Speicherplatz darauf nicht ausreichen, ist MEDIAFIX berechtigt, das Arbeitsergebnis auf einem MEDIAFIX Speichermedium zu speichern, welches dem Kunden zu den auf dem Auftragsformular genannten, hilfsweise zu einem angemessenen Preis überlassen wird. Hierbei wählt MEDIAFIX immer das für den Kunden günstigste MEDIAFIX Speichermedium.

7.3. Der Kunde stellt sicher, dass er MEDIAFIX keine nicht entwickelten Filme (Negative) übergibt. Anderenfalls kann es dazu kommen, dass diese versehentlich belichtet und so beschädigt oder unbrauchbar gemacht werden, ohne dass der Kunde dafür einen Ersatz erhält. MEDIAFIX ist nicht verpflichtet, derartige Filme zu entwickeln oder sonst zu bearbeiten.

7.4. Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des BGB ist, soll nach Rückerhalt der Originalmedien innerhalb von 14 Tagen überprüfen, ob die von MEDIAFIX erbrachte Leistung den vertraglichen Bestimmungen entspricht und anderenfalls entsprechende Mitteilung machen.

7.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Originalmedien und das Arbeitsergebnis innerhalb von sieben Werktagen nach Fertigstellung an dem Ort abzuholen, an dem er die Originalmedien an MEDIAFIX übergeben hat, es sei denn, es ist eine andere Form der Abholung oder Übergabe vereinbart. Mit Ablauf dieser Frist ist MEDIAFIX berechtigt, vom Kunden für jedes einzelne Originalmedium pro Monat eine zusätzliche Lagergebühr von EUR 0,01 pro Bildmedium bzw. EUR 1,00 pro Filmmedium zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu verlangen. Dem Kunden ist es möglich nachzuweisen, dass MEDIAFIX kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.6. Der Kunde erklärt durch seine Auftragserteilung ausdrücklich, dass er entweder selbst der Eigentümer und Urheber der Originalmedien ist, oder der Eigentümer und Urheber der Originalmedien mit der Verarbeitung durch MEDIAFIX einverstanden ist. Der Kunde überträgt, soweit rechtlich möglich, MEDIAFIX alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Rechte, insbesondere Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte und erklärt, zu dieser Übertragung befugt zu sein. Der Kunde verpflichtet sich, MEDIAFIX und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei zu stellen, die diese im Zusammenhang mit dem Auftrag wegen der Verletzung ihrer Rechtspositionen inklusive Urheber- und Nutzungsrechte sowie des Rechts am eigenen Bild geltend machen. Der Kunde stellt MEDIAFIX von sämtlichen Kosten der Rechtsverfolgung frei, ersetzt etwaige sonstige Schäden die der Kunde zu vertreten hat und unterstützt MEDIAFIX in jeder zumutbaren Hinsicht bei der Wahrnehmung eigener Rechte.

7.7. Der Kunde erklärt, dass die vertragsgegenständlichen Originalmedien und deren Besitz, Vervielfältigung und Verbreitung rechtlich zulässig ist und nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt. MEDIAFIX ist zu einer diesbezüglichen Prüfung nicht verpflichtet aber berechtigt. MEDIAFIX ist im Fall des Verdachts einer Straftat berechtigt, die Originalmedien und etwaig bereits gefertigte Kopien den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben und diesen die Details des Auftrags inklusive der Daten des Auftraggebers zu übermitteln. In diesem Fall wird MEDIAFIX von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden inklusive der Rückgabepflicht bezüglich der Originalmedien frei. MEDIAFIX behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Kunden vor.

8. Gewährleistung / Haftung

8.1. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet MEDIAFIX bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. MEDIAFIX haftet gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MEDIAFIX nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer sog. „Kardinalpflicht“, d.h. einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von MEDIAFIX auf Ersatz sog. „vertragstypisch vorhersehbarer Schäden“ begrenzt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss, maximal jedoch auf den Betrag von EUR 1,00 pro betroffenem Originalmedium, insgesamt auf EUR 1.000,00 pro Auftrag. Dies gilt auch bei Verlust oder Zerstörung von Originalmedien.

8.3. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit MEDIAFIX einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Gleiches gilt für die Haftung von MEDIAFIX nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

8.4. Mangelnde Kompatibilität der Speichermedien zum Abspielgerät oder Computer des Kunden geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko.

8.5. MEDIAFIX ist nicht zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet, sofern sich das Originalmedium bei Anlieferung bereits in einem Zustand befindet, dass es beim vertragsgemäßen Umgang beschädigt oder zerstört wird.

8.6. Sofern die Parteien eine Speicherung des Arbeitsergebnisses auf einem MEDIAFIX Speichermedium vereinbaren, ist eine Haftung von MEDIAFIX ausgeschlossen, soweit der Kunde das Speichermedium anschließend über den Vertragszweck hinaus nutzt. MEDIAFIX empfiehlt seinen Kunden dringend, elektronisch gespeicherte Daten und auch das Arbeitsergebnis jeweils durch mehrere Sicherungskopien vor Verlust zu schützen. Ferner ist die Haftung von MEDIAFIX im Falle, dass der Kunde in Besitz von Kopien und/ oder Abzügen der zu digitalisierenden Medien besitzt; auf denjenigen Schaden begrenzt, der sich aus der Wiederherstellung der übergebenen Medien aus den Abzügen ergibt.

8.7. Die Haftungsbegrenzung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen MEDIAFIX.

9. Höhere Gewalt

9.1. Jede Vertragspartei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund beruht, wie insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem solchen Grund beruhen. Jede Vertragspartei hat die jeweils andere über den Eintritt eines solchen Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

9.2. Jede Vertragspartei ist zur Beendigung des Vertrages durch schriftliche Kündigung berechtigt, falls dessen Durchführung für mehr als 6 Monate gemäß vorstehender Ziffer verhindert

10. Gefahrenübergang

10.1. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Originalmedien oder von Kundenmedien geht mit der erfolgreichen Anlieferung in einer Niederlassung oder Annahmestelle auf MEDIAFIX über. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Originalmedien oder des Speichermediums gehen nach Auftragserfüllung bei Abholung in einer Niederlassung oder Annahmestelle sowie bei der Option Rückversand durch Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Der Rückversand erfolgt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

11. Preis / Zahlung

11.1. Die Kosten für die von MEDIAFIX erbrachten Digitalisierungsdienstleistungen ergeben sich aus dem unterschriebenen Auftragsformular und der dort genannten Einzelbeträge pro Medium multipliziert mit der tatsächlich gelieferten und digitalisierten Anzahl von Originalmedien. Die im Kundenwunsch durch abweichende Vertragsgestaltung, z.B. durch zusätzliche Versandkosten anfallenden Kosten, werden von MEDIAFIX dem eigentlichen Auftragswert hinzugerechnet und sind vom Kunden zu tragen.

11.2. Die Übergabe des Arbeitsergebnisses und die Rückgabe der Originalmedien an den Kunden erfolgt in der Regel erst nach Zahlung des Endpreises.

11.3. Rechnungen werden mit Annahme des Auftrags durch MEDIAFIX ohne Abzüge sofort fällig und sind innerhalb von einer Woche Auftragsannahme auszugleichen. Mit Ablauf der Wochenfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es dazu einer weiteren Mahnung bedarf. Für jeden Mahnlauf ist MEDIAFIX berechtigt, neben Verzugszinsen auch Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 zu verlangen. Dem Kunden ist es möglich nachzuweisen, dass der MEDIAFIX kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

11.4. Die Zahlung erfolgt bei Abholung der Medien in einer Niederlassung oder Annahmestelle typischerweise bar oder per EC-Karte. Wählt der Kunde die Option des Rückversandes, so erfolgt die Zahlung typischerweise per SEPA-Überweisung auf ein von MEDIAFIX zu nennendes Konto.

11.5. MEDIAFIX ist befugt, aber nicht verpflichtet, im Einzelfall auch andere Zahlungsmethoden zu akzeptieren.

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Dienstleistungen und Produkte aus derselben Bestellung bleiben die gelieferten Datenträger Eigentum von MEDIAFIX.

13. Online-Streitschlichtung / -Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet info@mediafix.de. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

14. Kein Widerrufsrecht

Da die Digitalisierungen nach kundenspezifischen Vorgaben und persönlichen Inhalten erstellt werden, besteht ein Verbraucherwiderrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung des § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB nicht.

15. Ergänzende/ abweichende Regelungen für gewerbliche Kunden

Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 15 gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden und ersetzen in ihrem Regelungsgehalt die sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung im Sinne einer spezielleren Regelung:

15.1. Der Kunde ist zur Aufrechterhaltung seiner Gewährleistungsansprüche verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware der MEDIAFIX schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung aus. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

15.2. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung durch MEDIAFIX nicht besteht und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunde der MEDIAFIX den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist MEDIAFIX berechtigt, die entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Besteller verlangte Reparatur, vom Besteller erstattet zu verlangen.

15.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

15.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Rückgabe der Originalmedien an den Kunden oder, falls dieser die Frist gemäß Ziffer 15.1 versäumt, ab Ablauf dieser Frist. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für MEDIAFIX zurechenbare, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 445a f. BGB.

16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

16.1. Eine Partei ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/ oder von der jeweils anderen Partei schriftlich anerkannt worden sind.

16.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist eine Partei nur berechtigt, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es ist nicht möglich, Gutscheine, Angebote oder Rabattaktionen miteinander zu kombinieren.

17.2. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

17.3. Der Vertragstext wird von MEDIAFIX nicht gespeichert.

17.4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung. Im Falle einer Vertragslücke gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

17.5. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen MEDIAFIX und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Rechtsbeziehung zwischen MEDIAFIX und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz von MEDIAFIX in Köln, Deutschland.

17.7. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen haben ausschließlich informativen Charakter. Die einzig verbindliche Version ist in deutscher Sprache verfasst.